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AGB

1. Vertragsgrundlagen

1.1 Allen Verträgen, die der Kunde über das Internet mit der Firma moeller-24.de abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung bzw. seiner Gebotsabgabe ausdrücklich an.


2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Die via Internet oder per E-Mail erteilten Bestellungen des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich eine Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Übersendung bzw. Übergabe der Ware innerhalb dieser Wochenfrist zustande.

2.2 Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden von der Firma Joachim Möller unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitgeteilt. Teillieferungen sind zulässig.

2.3 Die Angebote von der Firma Joachim Möller sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die angegebenen Lieferzeiten sind lediglich ca. Angaben und sind nicht verbindlich. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

3. Widerrufsrecht

moeller-24.de
Nienhofstr. 7
45894 Gelsenkirchen

E-Mail: info@moeller-24.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Individuell Angefertigte Produkte sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlosseb, insofern kein Material oder Produktionsfehler vorliegt.
 

4. Preise und Versandbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt der Firma moeller-24.de vorbehalten. Diese werden aber frühzeitig durch den Anbieter mitgeteilt.

4.2 Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet. Ausgenommen davon ist eine individuelle Absprache mit der Firma Joachim Möller falls diese die Versandkosten übernimmt.

Die Versandkosten betragen bei:

  • Lieferung durch eines der Versandunternehmen pauschal 6,90 € insofern dies nicht anders angegeben wurde.
  • Bei Lieferung per Nachnahme pauschal 11,90 € insofern dies nicht anders angegeben wurde.
  • Expresslieferungen liegen bei 12,90 € insofern dies nicht anders angegeben wurde.

Sollten höhere Versandkosten anfallen behalten wir uns vor eventuell anfallende Mehrkosten nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.3 Der Kunde kann zwischen mehreren Zahlungsmöglichkeiten wählen. BArzahlung, Vorkasse, Nachnahme, Paypal. Vorkasse bedeutet: Vorausüberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto von der Firma Joachim Möller. Nachnahme bedeutet: Der gesamte Kaufpreis beim Paketzusteller bezahlt und PayPal: Bei Paypal gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Paypal. Bei Barzahlung: Es kommt zum Austausch der Ware gegen den zu leistenden Rechnungbetrag in einem unserer Geschäfte.( Dem Kunden wir mitgeteilt wenn die Ware abholbereit ist.)

4.4 Der Versand erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Die Lieferzeit verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde von der Firma Joachim Möller rechtzeitig unterrichtet.

4.5 Die Lieferung unserer Artikel erfolgt nur nach Deutschland. Nicht in das EU-Ausland oder in das Non-EU Ausland.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Sollte im Ausnahmefall eine Lieferung aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden nicht gegen Vorkasse erfolgen, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange die Firma moeller-24.de noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde die Firma moeller-24.de unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.
6. Gewährleistung

6.1 Gemäß § 437 BGB hat der Kunde bei Mängeln an der gelieferten Sache zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung der gelieferten Sache. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wie Minderung des Kaufpreises und Rücktritt vom Vertrag, zu.

6.2 Verlangt der Kunde Nachbesserung, so hat er die Ware - zur Unterstützung einer zügigen Abwicklung des Gewährleistungsfalls - unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden unverzüglich mitgeteilt wird.

6.3 Die Firma moeller-24.de ist berechtigt, Leistungen aus Gewährleistung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die schadhafte Ware zuvor an den Hersteller zurücksendet und eine Überprüfung der Reklamationen ermöglicht. Stellt sich heraus, dass ein Fehler trotz eingehender Prüfung nicht feststellbar ist oder stellt sich heraus, dass der Fehler vom Kunden selbst verursacht wurde, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dem Kunden wird die Ware dann in defektem Zustand auf seine Kosten zurückgesandt.

6.4 Als Garantienachweis genügt die Vorlage einer Rechnungskopie.

7. Höhere Gewalt

7.1 Für den Fall, dass die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen etc.) nicht erbringen kann, ist die Firma moeller-24.de für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

8. Schalke Fanschlüssel (Wiederverkäufer)
Der Fanschlüssel des FC Schalke 04 ist ein offizielles Lizenzprodukt des FC Schalke 04 e.V..
Um die Interessen, Grundsätze und Qualitätsansprüche des FC Schalke 04 nicht zu verletzen, müssen wir in diesem Einzelfall auf ein rein qualitatives Selektivvertriebssystem zurückgreifen.
Insbesondere auch zur Wahrung der Qualität und zur Gewährleistung des richtigen Gebrauchs des Produktes.
Als Fachhändler im Bereich Sicherheitstechnik und Wiederverkäufer des Produktes, müssen Sie primär folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Schlüssel darf nur von geschulten Personal werden, welches von einer Schlüsselvorlage des Kunden, vor Verkauf, eine gefräste Kopie anfertigt.
  • Sie müssen dem Kunden vor dem Verkauf eine persönliche Beratung anbieten.
  • Das Produkt muss in einem gesonderten Bereich in der Verkaufsstätte präsentiert werden, z.B. im Thekenbereich und im Blickfeld des Kunden.
  • Er darf nicht zusammen mit anderen Fanschlüsseln präsentiert werden.
  • Der Schlüssel darf nur dort verkauft werden wo unmittelbar eine Kopie des Schlüssels gefertigt werden kann. Somit darf das Produkt nicht ohne Fräsung vertrieben werden.
  • Das Produkt darf nicht ausschließlich über das Internet verkauft werden, sprich ohne ein stationäres Verkaufslokal.
  • Die Darstellung und Präsentation des Produkts auf der Webseite/Verkaufslokal muss in einem den Verkaufförderndem Umfang erfolgen, darüber hinaus bedarf die Verwendung der Logos etc., unser expliziten Freigabe.
  • Es muss auf der Online-Verkaufsplattform ein Online-Kundendienst eingerichtet sein.

Das „look & feel“ einer Webseite/Plattform bedarf folgender Dinge:

  • das Display des Logos, das Erfordernis eines schnellen Seitenaufbaus und leichter Navigationsfähigkeit, das Verbot abwertender Domainnamen, eine ausreichende Abgrenzung zu qualitativ geringwertigeren oder gleichwertigen Wettbewerbsprodukten
  • Das Produkt darf ausschließlich zu einem Mindestpreis i.Hv. 7,95 € inkl. der gestzl. MwSt und zzgl. Versandkosten angeboten werden. Bei nicht einhaltung werden wir Sie nicht mehr beliefern und einen sofortigen Verkaufsstop veranlassen. Bei Zuwiderhandlung verhängen wir eine Vertragsstrafe i.H.v. 500 €.

    ALLGEMEINER GRUNDSATZ
    Der Händler hat seine Geschäfte in völliger Übereinstimmung mit den jeweils
    maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu führen und sicherzustellen, dass die von
    ihm an Möller zu liefernden Produkte unter Einhaltung der in den nach folgenden
    Regelungen enthaltenen Grundsätze hergestellt werden.

    BESCHÄFTIGUNGSGRUNDSÄTZE
    Wir arbeiten nur mit solchen Geschäftspartnern zusammen, die ihre Mitarbeiter in
    Bezug auf Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen fair und gesetzeskonform
    behandeln.

    Insbesondere gilt Folgendes:

    ZWANGSARBEIT
    Geschäftspartner dürfen keine Zwangsarbeiter beschäftigen, weder in Form von
    Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit oder einer sonstigen Form von Zwangsarbeit. Kein
    Mitarbeiter darf mit Gewalt oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen werden.

    KINDERARBEIT
    Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter 15 Jahren oder schulpflichtige
    Kinder in Ländern, in denen das schulpflichtige Alter über 15 Jahren liegt, beschäftigen.

    DISKRIMINIERUNG
    Der Geschäftspartner anerkennt und respektiert kulturelle Unterschiede. Mann ist der Meinung, dass Mitarbeiter auf der Grundlage ihrer Fähigkeiten, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, beschäftigt werden müssen, nicht aufgrund persönlicher Merkmale oder
    Überzeugungen. Möller sucht Geschäftspartner, die diese Auffassung mit Möller teilen
    und die sicherstellen, dass sie bei ihren Einstellungs-und Beschäftigungspraktiken
    niemanden wegen Rasse, nationaler Abstammung, Geschlecht, Religion, Alter,
    Behinderung, sexueller Orientierung, Familienstand, Mitgliedschaft in Organisationen
    oder politischer Überzeugungen benachteiligen.

    LÖHNE UND SOZIALLEISTUNGEN
    Geschäftspartner erkennen an, dass die Grundlöhne mindestens den
    Lebensunterhalt und darüber hinaus einige zusätzliche Ausgaben abdecken müssen.
    Möllers Geschäftspartner haben ihren Mitarbeitern den in ihren Ländern gesetzlich
    vorgeschriebenen Mindestlohn, bzw. den in der Branche üblichen Lohn, falls dieser
    höher liegt, zu bezahlen. Sie haben den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen
    Rechnung zu tragen. Löhne müssen entweder bar, per Scheck oder in sonst üblicher
    Form direkt an die Mitarbeiter ausbezahlt werden; Informationen bezüglich des Lohns
    müssen den Mitarbeitern in einer für sie klaren und verständlichen Form gegeben
    werden. Vorschüsse sowie Lohnabzüge sind sorgfältig zu überprüfen und müssen den
    gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Mitarbeiter müssen für Überstunden zusätzlich
    zum normalen Lohn gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge erhalten. Wo keine gesetzliche Regelung existiert, sind angemessene Zuschläge zu zahlen.

    ARBEITSZEIT
    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf einschließlich Überstunden 60
    Wochenstunden nicht übersteigen; gesetzliche Bestimmungen, die niedrigere
    Höchststunden vorsehen, gehen vor.
    Mitarbeiter müssen mindestens 24 zusammenhängende Stunden Freizeit pro Woche
    sowie bezahlten Jahresurlaub erhalten.

    KOALITIONSFREIHEIT
    Geschäftspartner haben das Recht jedes Mitarbeiters, Vereinigungen nach
    eigener Wahl beizutreten bzw. solche zu gründen, anzuerkennen und zu respektieren.
    Falls gesetzliche Bestimmungen das Koalitionsrecht einschränken, dürfen Möllers
    Geschäftspartner ihre Mitarbeiter nicht daran hindern, auf alternative Weise legale
    Vereinigungen zum Aushandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu bilden.
    Zumindest hat der Geschäftspartner Einrichtungen zu schaffen, die dem
    Informationsaustausch mit Mitarbeitern dienen.

    DISZIPLINARMAßNAHMEN
    Jeder Mitarbeiter muss mit Würde und Respekt behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf
    körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder sonstigem
    Missbrauch ausgesetzt werden.

    GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
    Geschäftspartner haben für ein sicheres und die Gesundheit erhaltendes
    Arbeitsumfeld zu sorgen; Geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und
    Berufskrankheiten sind zu treffen. Dazu gehört auch der Schutz vor Feuer, Unfällen und
    giftigen Substanzen. Beleuchtungs-, Belüftungs- und Heizungsanlagen müssen
    ausreichend vorhanden sein. Saubere und zahlenmäßig ausreichende sanitäre
    Einrichtungen müssen den Mitarbeitern jederzeit frei zugänglich sein. Die
    Geschäftspartner müssen für ihre Betriebsstätten Sicherheits-
    und Gesundheitsschutzbestimmungen erlassen und deutlich bekannt geben.
    Falls Unterkünfte für Mitarbeiter gestellt werden, gelten diese Anforderungen auch
    insoweit.

    UMWELTBESTIMMUNGEN
    Geschäftspartner haben die Bedingungen sämtlicher jeweils in ihren Ländern
    anwendbarer Umweltgesetze und -bestimmungen zu erfüllen. Möllers Geschäftspartner
    sollten sich um die ständige Verbesserung der Umweltbedingungen bemühen, unter
    denen sie selbst und ihre Geschäftspartner produzieren. Dies bedeutet: Die Beachtung
    des Prinzips der Nachhaltigkeit bei betrieblichen Entscheidungen, der verantwortliche
    Umgang mit natürlichen Ressourcen, saubere Produktion, Verhinderung von
    Umweltverschmutzung und die Entwicklung und Verwendung von Materialien,
    Technologien und Produkten, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.

    GEMEINNÜTZIGES ENGAGEMENT
    Bevorzugt Geschäftspartner, die sich um eine Verbesserung der Bedingungen in
    den Ländern, in denen sie tätig sind, bemühen.

    STRAFEN BEI VERSTOSS GEGEN DIE AGB
    Sofern der Geschäftspartner seine Pflichten aus den Bestimmungen dieser AGBs mit grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verletzt, ist er in jedem Einzelfall zur Zahlung einer sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1500,00 € verpflichtet.
    SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder die AGBs Lücken aufweisen, wird hierdurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt.
    Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle von Lücken ist diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien die Regelungslücke bei dessen Abschluss bedacht.
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9. Abschließende Bestimmungen

9.1 Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980" ist ausgeschlossen.

9.4 Erfüllungsort ist der Firmensitz in Gelsenkirchen.